Wenn Wärmepumpen gestohlen werden

Sie wünschen einen kostenlosen und unverbindlichen Check Ihrer Versicherungspolice oder Ihres Rahmenvertrags in Hinblick auf die Deckung von Diebstahlschäden an Wärmepumpen? – Karl Georg Schmidt und sein Team stehen Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Einfach E-Mail mit dem Betreff „Deckungscheck Wärmepumpe“ an hello@ease.immo schicken.

Um die 75 % der neu erstellten Wohngebäude setzen bei der Heizungstechnologie auf Wärmepumpen. Meist finden sie außerhalb des Gebäudes ihren Platz, wo sie der Umgebungsluft ihre Wärme entziehen und diese dann dem Heizkreislauf zur Verfügung stellen. Diese prominente Platzierung im Außen bereich bringt auch zusehends Diebe auf kriminelle Gedanken. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und zahlreiche weitere Polizeibehörden im gesamten Bundesgebiet schlagen vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen bereits Alarm und rufen zur Umsicht auf. Oft schlagen die Diebe bereits in der Bauphase zu, wenn die Geräte vielleicht noch nicht endgültig installiert und gegen Diebstahl gesichert sind, aber auch später ist die Gefahr nicht gebannt.

Kommt es zu einem solchen Fall, stellt sich für die Opfer die Frage, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt. Eine Deckung über die Hausratversicherung scheidet meist recht schnell aus und so fällt der Fokus auf die Gebäudeversicherung. Zunächst kommt es hier, wie bereits in einer unserer letzten Ausgaben dargestellt, auf die Frage an, ob Wärmepumpen grundsätzlich im Deckungskonzept eingeschlossen sind. Entscheidende Faktoren sind dabei meist die feste Verbindung mit dem Gebäude und die Positionierung außerhalb des Hauses. „In unseren Rahmenverträgen sind Wärmepumpen grundsätzlich berücksichtigt, aber das ist keinesfalls selbstverständlich“, weiß ease Gebäudeversicherungsexperte Karl Georg Schmidt. Dies ist aber bei weitem nicht der einzige Faktor, auf den esankommt. „Die standardmäßig versicherten Gefahren sind Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überspannung und Leitungswasser. Diebstahl ist schon in vielen Gebäudeversicherungen nicht eingeschlossen, hier muss genau hingesehen werden“, rät Schmidt.

Ist sowohl die Wärmepumpe an sich als auch der Diebstahl von den Versicherungsbedingungen abgedeckt, sollten zwei weitere Faktoren in einem solchen Fall beachtet werden.

Zum einen sind Wärmepumpen teuer und eine professionelle Installation ist stets nötig. Fünfstellige Eurobeträge stehen da schnell zu Buche und überschreiten unter Umständen die Entschädigungsgrenze, die der Versicherer an der Stelle ansetzt.

Zum anderen verpflichten manche Deckungskonzepte den Versicherungsnehmer, bei baulichen Veränderungen, besonders wenn sie wertsteigernd sind, eine Meldung an den Versicherer zu machen. Geschieht dies nicht, lehnen Versicherungen die Regulation des Schadens auch immer wieder aus diesem Grund ab.

„Die Versicherung von Diebstahlschäden an Wärmepumpen wird immer bedeutender, ist aber nicht ganz problemfrei und selbstverständlich“, resümiert der Experte vor diesem Hintergrund. Seine Tipps für die Praxis:

  1. Den Deckungsumfang von einem Fachmann für Gebäudeversicherungen prüfen lassen.
  2. Den Deckungsumfang dem individuellen Bedarf entsprechend anpassen.
  3. Durch wirkungsvolle Sicherungseinrichtungen und durchdachte Platzierung der Wärmepumpe selbst den Diebstahl erschweren.

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Wenn Wärmepumpen gestohlen werden

Um die 75 % der neu erstellten Wohngebäude setzen bei der Heizungstechnologie auf Wärmepumpen. Meist finden sie außerhalb des Gebäudes ihren Platz, wo sie der Umgebungsluft ihre Wärme entziehen und diese dann dem Heizkreislauf zur Verfügung stellen. Diese prominente Platzierung im Außen bereich bringt auch zusehends Diebe auf kriminelle Gedanken. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und zahlreiche weitere Polizeibehörden im gesamten Bundesgebiet schlagen vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen bereits Alarm und rufen zur Umsicht auf. Oft schlagen die Diebe bereits in der Bauphase zu, wenn die Geräte vielleicht noch nicht endgültig installiert und gegen Diebstahl gesichert sind, aber auch später ist die Gefahr nicht gebannt.

Kommt es zu einem solchen Fall, stellt sich für die Opfer die Frage, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt. Eine Deckung über die Hausratversicherung scheidet meist recht schnell aus und so fällt der Fokus auf die Gebäudeversicherung. Zunächst kommt es hier, wie bereits in einer unserer letzten Ausgaben dargestellt, auf die Frage an, ob Wärmepumpen grundsätzlich im Deckungskonzept eingeschlossen sind. Entscheidende Faktoren sind dabei meist die feste Verbindung mit dem Gebäude und die Positionierung außerhalb des Hauses. „In unseren Rahmenverträgen sind Wärmepumpen grundsätzlich berücksichtigt, aber das ist keinesfalls selbstverständlich“, weiß ease Gebäudeversicherungsexperte Karl Georg Schmidt. Dies ist aber bei weitem nicht der einzige Faktor, auf den esankommt. „Die standardmäßig versicherten Gefahren sind Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überspannung und Leitungswasser. Diebstahl ist schon in vielen Gebäudeversicherungen nicht eingeschlossen, hier muss genau hingesehen werden“, rät Schmidt.

Ist sowohl die Wärmepumpe an sich als auch der Diebstahl von den Versicherungsbedingungen abgedeckt, sollten zwei weitere Faktoren in einem solchen Fall beachtet werden.

Zum einen sind Wärmepumpen teuer und eine professionelle Installation ist stets nötig. Fünfstellige Eurobeträge stehen da schnell zu Buche und überschreiten unter Umständen die Entschädigungsgrenze, die der Versicherer an der Stelle ansetzt.

Zum anderen verpflichten manche Deckungskonzepte den Versicherungsnehmer, bei baulichen Veränderungen, besonders wenn sie wertsteigernd sind, eine Meldung an den Versicherer zu machen. Geschieht dies nicht, lehnen Versicherungen die Regulation des Schadens auch immer wieder aus diesem Grund ab.

„Die Versicherung von Diebstahlschäden an Wärmepumpen wird immer bedeutender, ist aber nicht ganz problemfrei und selbstverständlich“, resümiert der Experte vor diesem Hintergrund. Seine Tipps für die Praxis:

  1. Den Deckungsumfang von einem Fachmann für Gebäudeversicherungen prüfen lassen.
  2. Den Deckungsumfang dem individuellen Bedarf entsprechend anpassen.
  3. Durch wirkungsvolle Sicherungseinrichtungen und durchdachte Platzierung der Wärmepumpe selbst den Diebstahl erschweren.